Künstler und Publizisten genießen in Deutschland einen besonderen sozialen Schutz. Um diesen zu finanzieren, müssen Unternehmen, die (regelmäßig) Künstler beschäftigen, als sogenannte Verwerter eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Wichtig dabei für den Bereich Werbung zu wissen: Grafiker, Texter, Illustratoren, Fotografen, Schauspieler etc. gelten als Künstler. Wenn ich diese direkt beschäftige, fällt dafür eine Künstlersozialabgabe an. Anders verhält es sich, wenn man eine Werbeagentur beschäftigt, die eine Kapitalgesellschaft ist. Beispiel: Die ADVERITAS in Hamburg ist als GmbH eine Kapitalgesellschaft. D.h., auf alle Leistungen des Unternehmens fällt auch keine Künstlersozialabgabe an.