Klarnamen in sozialen Netzwerken: pro oder kontra?
Facebook darf die Nutzung von Klarnamen verlangen und Pseudonyme verbieten. Dies hat das Oberlandesgericht München (OLG) jetzt am 08.12.2020 in zwei Fällen zugunsten von Facebook entschieden. Laut Urteil des OLG seien soziale Netzwerke angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet berechtigt, so präventiv auf ihre Nutzer einzuwirken. [...]