Face­book darf die Nut­zung von Klar­na­men ver­lan­gen und Pseud­ony­me ver­bie­ten. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen (OLG) jetzt am 08.12.2020 in zwei Fäl­len zu­guns­ten von Face­book ent­schie­den. Laut Urteil des OLG sei­en sozia­le Netz­wer­ke an­ge­sichts eines mitt­ler­wei­le weit ver­brei­te­ten so­zi­al­schäd­li­chen Ver­hal­tens im In­ter­net be­rech­tigt, so prä­ven­tiv auf ihre Nut­zer ein­zu­wir­ken. Das ent­facht einen neu­en Streit: Soll es ein Recht auf Anony­mi­tät im Inter­net geben oder eben nicht?

Worum geht es in dem Urteil zu den Klarnamen?

In den Nut­zungs­be­din­gun­gen von Face­book gibt es die soge­nann­te Klar­na­men­pflicht. Das heißt, im Pro­fil eines Users muss laut Face­book eigent­lich der kor­rek­te Name (also z. B. Ste­fan Suc­kow) erschei­nen. Natür­lich trick­sen die User dabei oft auch durch so man­che Spie­le­rei wie z. B. „Ste­FAN“ oder ver­wen­den trotz­dem einen Fake­na­men (z. B. STEF123). Aber grund­sätz­lich muss der eige­ne Name ver­wen­det wer­den. Ent­spre­chend sperrt Face­book des­halb auch Accounts, wenn gegen die Ver­wen­dung von Klar­na­men ver­sto­ßen wird.

Dage­gen haben vor eini­ger Zeit nun zwei Per­so­nen geklagt. In vor­an­ge­gan­ge­nen Pro­zes­sen zum glei­chen The­ma erhiel­ten in nied­ri­ge­ren Instan­zen mal die Nut­zer, mal Face­book Recht. Doch nun hat das OLG Mün­chen ein Urteil gefällt, das die Ver­wen­dung von Klar­na­men in sozia­len Netz­wer­ken ein­deu­tig befür­wor­tet. Damit soll vor­beu­gend sozi­al­schäd­li­ches Ver­hal­ten im Inter­net stär­ker ver­hin­dert wer­den. Mit ande­ren Wor­ten, wer sich mit sei­nem Klar­na­men zu erken­nen gibt, benimmt sich ver­mut­lich bes­ser und übt weni­ger Hass und Het­ze aus. So zumin­dest die Theorie.

Klarnamen oder Pseudonyme?

Die Annah­me, dass die Klar­na­men­pflicht vie­le davon abhält, Het­ze oder auch straf­recht­li­che Äuße­run­gen in den sozia­len Netz­wer­ken zu ver­brei­ten, ist einer­seits sicher nicht von der Hand zu wei­sen. Und: Man könn­te natür­lich auch Ver­stö­ße bes­ser straf­recht­lich ver­fol­gen. Auf den ers­ten Blick also eine gute Sache.

Ande­rer­seits sind damit aber lei­der auch wie­der neue Pro­ble­me ver­bun­den. So hät­ten z. B. Stal­ker oder Ter­ro­ris­ten leich­ter die Mög­lich­keit, über die Namen an die Adres­sen von Men­schen zu gelan­gen. Dass die Ver­wen­dung von Klar­na­men kein All­heil­mit­tel ist, sieht man auch am Bei­spiel von Süd­ko­rea. Denn hier wur­de bereits vor etli­chen Jah­ren eben­falls die Klar­na­men­pflicht ein­ge­führt und – wer hät­te es gedacht – nach eini­ger Zeit wie­der auf­ge­ho­ben. Sie brach­te nicht den gewünsch­ten Effekt.

Wie sehen Sie das The­ma? Brau­chen wir Klar­na­men, damit Hal­tun­gen oder Argu­men­te gesit­tet vor­ge­tra­gen wer­den? Nut­zen „Hater“ das Netz durch Klar­na­men weni­ger als Frei­fahrts­schein für unge­sühn­te Het­ze und Straf­ta­ten – Stich­wort freie Mei­nungs­äu­ße­rung? Oder sind Pseud­ony­me bes­ser, weil die meis­ten Men­schen im Nor­mal­fall eh genug Anstand besit­zen und man durch Pseud­ony­me geschütz­ter ist – Stich­wort Daten­schutz? Und was gibt es viel­leicht noch für Möglichkeiten?

Was mei­nen Sie? Dis­ku­tie­ren Sie ger­ne mit und kom­men­tie­ren Sie unse­ren Arti­kel. Natür­lich gesittet. :-)