Facebook darf die Nutzung von Klarnamen verlangen und Pseudonyme verbieten. Dies hat das Oberlandesgericht München (OLG) jetzt am 08.12.2020 in zwei Fällen zugunsten von Facebook entschieden. Laut Urteil des OLG seien soziale Netzwerke angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet berechtigt, so präventiv auf ihre Nutzer einzuwirken. Das entfacht einen neuen Streit: Soll es ein Recht auf Anonymität im Internet geben oder eben nicht?
Worum geht es in dem Urteil zu den Klarnamen?
In den Nutzungsbedingungen von Facebook gibt es die sogenannte Klarnamenpflicht. Das heißt, im Profil eines Users muss laut Facebook eigentlich der korrekte Name (also z. B. Stefan Suckow) erscheinen. Natürlich tricksen die User dabei oft auch durch so manche Spielerei wie z. B. „SteFAN“ oder verwenden trotzdem einen Fakenamen (z. B. STEF123). Aber grundsätzlich muss der eigene Name verwendet werden. Entsprechend sperrt Facebook deshalb auch Accounts, wenn gegen die Verwendung von Klarnamen verstoßen wird.
Dagegen haben vor einiger Zeit nun zwei Personen geklagt. In vorangegangenen Prozessen zum gleichen Thema erhielten in niedrigeren Instanzen mal die Nutzer, mal Facebook Recht. Doch nun hat das OLG München ein Urteil gefällt, das die Verwendung von Klarnamen in sozialen Netzwerken eindeutig befürwortet. Damit soll vorbeugend sozialschädliches Verhalten im Internet stärker verhindert werden. Mit anderen Worten, wer sich mit seinem Klarnamen zu erkennen gibt, benimmt sich vermutlich besser und übt weniger Hass und Hetze aus. So zumindest die Theorie.
Klarnamen oder Pseudonyme?
Die Annahme, dass die Klarnamenpflicht viele davon abhält, Hetze oder auch strafrechtliche Äußerungen in den sozialen Netzwerken zu verbreiten, ist einerseits sicher nicht von der Hand zu weisen. Und: Man könnte natürlich auch Verstöße besser strafrechtlich verfolgen. Auf den ersten Blick also eine gute Sache.
Andererseits sind damit aber leider auch wieder neue Probleme verbunden. So hätten z. B. Stalker oder Terroristen leichter die Möglichkeit, über die Namen an die Adressen von Menschen zu gelangen. Dass die Verwendung von Klarnamen kein Allheilmittel ist, sieht man auch am Beispiel von Südkorea. Denn hier wurde bereits vor etlichen Jahren ebenfalls die Klarnamenpflicht eingeführt und – wer hätte es gedacht – nach einiger Zeit wieder aufgehoben. Sie brachte nicht den gewünschten Effekt.
Wie sehen Sie das Thema? Brauchen wir Klarnamen, damit Haltungen oder Argumente gesittet vorgetragen werden? Nutzen „Hater“ das Netz durch Klarnamen weniger als Freifahrtsschein für ungesühnte Hetze und Straftaten – Stichwort freie Meinungsäußerung? Oder sind Pseudonyme besser, weil die meisten Menschen im Normalfall eh genug Anstand besitzen und man durch Pseudonyme geschützter ist – Stichwort Datenschutz? Und was gibt es vielleicht noch für Möglichkeiten?
Was meinen Sie? Diskutieren Sie gerne mit und kommentieren Sie unseren Artikel. Natürlich gesittet. :-)
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