Cookiebanner sind ein leidiges Thema. Sie tauchen mittlerweile auf fast jeder Webseite auf. Warum ist das so? Warum werden Sie immer größer, mit immer mehr Informationen und immer mehr Text? Um das zu beantworten, muss man erst einmal verstehen, was Cookies überhaupt sind: „Ein Cookie ([ˈkʊki]; englisch „Keks“) ist eine Textinformation, die im Browser auf dem Computer des Betrachters jeweils zu einer besuchten Website (Webserver, Server) gespeichert werden kann. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder im Browser von einem Skript (JavaScript) erzeugt. Der Webserver kann bei späteren, erneuten Besuchen dieser Seite diese Cookie-Information direkt vom Server aus auslesen oder über ein Skript der Website die Cookie-Information an den Server übertragen. Aufgabe dieser Cookies ist beispielsweise die Identifizierung des Surfers (Session ID), das Abspeichern eines Logins bei einer Webanwendung wie Wikipedia, Facebook usw. oder das Abspeichern eines Warenkorbs bei einem Online-Händler.“ (Quelle Wikipedia)
Cookies werden aber auch für Webtracking benutzt, um den Internetuser besser kennenzulernen und ihm spezielle Angebote zu machen. Daher wird der Begriff Cookie oft auch als Synonym für Datenentnahme, Datenspeicherung, Datennutzung, Datenverwertung, Datenweitergabe sowie Datenmissbrauch verwendet. Das wiederum sollte mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhindert werden.
Was muss beim Umgang mit Cookies beachtet werden
Grundsätzlich unterscheidet man bei Cookies verschiedene Kategorien: notwendige Cookies, Leistungs- oder Performance-Cookies, Funktions-Cookies und Werbe-Cookies. Auf alle Cookies muss der User hingewiesen werden – auch auf notwendige Cookies und Leistung- bzw. Performance-Cookies. Diese beiden Cookie-Kategorien benötigen aber keiner Zustimmung des Users. Man muss nur genau dokumentieren, welche Cookies gespeichert werden, wie lange sie gültig sind und wofür sie sind.
Funktions- und Werbecookies bedürfen dahingegen der Zustimmung des Users. Für sie ist ebenfalls eine genaue Dokumentation erforderlich. Das heißt, der User muss informiert werden, welche Cookies gespeichert werden, wie lange sie gültig sind und welchen Nutzen bzw. Zweck sie haben. Und: Auf der Website muss bei bei diesen Cookies grundsätzlich eine Möglichkeit des Widerrufs einer Zustimmung gegeben sein.
Ein Cookiebanner mit einfacher Zustimmung (z. B. ein OK-Button) zu allen Cookies oder eine voreingestellte Checkbox ist laut den aktuellen Gerichtsurteilen vom EuGH im Jahr 2019 und vom BGH (I ZR 7/16 ) im Jahre 2020 nicht erlaubt. Der Nutzer muss aktiv zustimmen. Wichtig ist, dass alle Cookies, bis auf die notwendigen Cookies und die Performance-Cookies, bis zur Zustimmung unterdrückt werden. Wird dies nicht berücksichtigt, droht eine Abmahnung.
Damit Cookiebanner für Sie nicht zum leidigen Thema werden, hilft die ADVERITAS® Werbeagentur in Hamburg Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Unterstützung im Umgang mit Cookies benötigen.
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