Gewinnspiele sind seit jeher ein beliebtes Mittel im Marketing, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Daran ändert auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nichts. Allerdings gibt es heute deutlich mehr zu beachten als früher. Steht Ihre Kundengewinnung und -bindung durch Gewinnspiele rechtlich auf sicherem Boden? Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fakten für einen kurzen Check zusammengestellt.
Sichere Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Allem voran ist ein Gewinnspielveranstalter dazu verpflichtet, rechtskonforme Teilnahmebedingungen bereitzustellen. Diese Teilnahmebedingungen müssen klar und eindeutig in Bezug auf Form und Inhalt sein. Der Leser muss die Teilnahmebedingungen leicht erfassen können. Dazu gehört ggfls. auch der unmissverständliche Hinweis auf kleingedruckte Angaben, z. B. durch ein Sternchen am Text.
Inhaltlich sind insbesondere folgende Angaben bei den Teilnahmebedingungen wichtig: Wer ist der Veranstalter (Bezeichnung/Name)? Wer ist teilnahmeberechtigt (falls es klare Einschränkungen gibt)? Wann beginnt und wann endet das Gewinnspiel? Was gibt es zu gewinnen (genaue Beschreibung des Gewinns inkl. eventueller Zusatzkosten)? Wann findet die Auslosung statt? Wie sind die Regeln für die Auslosung (Zufall, Jury o. ä.)? Wie erhält der Gewinner seinen Gewinn (z. B. Versand oder Abholung).
Datenschutzrechtliche Erfordernisse für Gewinnspiele
Sobald bei der Durchführung von Gewinnspielen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, muss es – neben den Teilnahmebedingungen – auch Datenschutzhinweise geben. Grundsätzlich dürfen dabei nur solche Daten erhoben werden, die unabdingbar für die Durchführung des Gewinnspiels sind. Außerdem dürfen diese Daten auch nur zweckgebunden verarbeitet werden, also nur im Rahmen des Gewinnspiels.
Will ein Gewinnspielveranstalter darüber hinaus Daten für Werbezwecke nutzen, benötigt er eine gesonderte Einwilligung der Teilnehmer. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Koppelungsverbot. Gemäß der DSGVO ist es in der Regel nämlich nicht erlaubt, die Gewinnspielteilnahme von der Einwilligung in die Verwendung der Informationen für Werbezwecke abhängig zu machen. Mit anderen Worten: Für die reine Teilnahme an einem Gewinnspiel genügt eine Information über die Verwendung der erhobenen Daten. Sollen Daten zusätzlich für Werbung genutzt werden, müssen die Betroffenen in jedem Fall freiwillig dieser Art der Datennutzung zustimmen. Ebenso ist es erforderlich, die Betroffenen eindeutig darüber zu informieren, worin sie einwilligen und was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht.
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