Mit „Ham­burg Digi­tal“ gibt es seit dem 15. März 2021 einen Extra-Inno­va­ti­ons­schub für klei­ne und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men. Als Teil der lau­fen­den Coro­na-Hilfs­pro­gram­me soll die­ses beson­de­re För­der­pa­ket den soge­nann­ten KMU-Unter­neh­men hel­fen, ihre Digi­ta­li­sie­rung vor­an­zu­brin­gen und die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zu erhö­hen. Ins­ge­samt hat Ham­burg spe­zi­ell für die­sen Zweck ein Son­der­pa­ket in Höhe von 30 Mil­lio­nen Euro geschnürt. Dabei sol­len sowohl Bera­tungs­leis­tun­gen als auch Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben geför­dert werden.

Wie sieht das Förderprogramm „Hamburg Digital“ genau aus?

Das För­der­pro­gramm „Ham­burg Digi­tal“ rich­tet sich an alle klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und des Hand­werks sowie auch an Selb­stän­di­ge mit frei­en Beru­fen. Vor­aus­set­zung ist eine Betriebs­stät­te in Ham­burg und eine Grö­ße von weni­ger als 250 Mit­ar­bei­tern (Voll­zeit­äqui­va­len­te). Auf­ge­teilt ist die För­de­rung in die zwei ver­schie­de­nen Modu­le „Digi­tal Check“ und „Digi­tal Invest“. Jedes der bei­den Modu­le muss sepa­rat bean­tragt wer­den. Grund­sätz­lich kann auch nur eins der bei­den Modu­le genutzt werden.

Die för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben müs­sen min­des­tens 3.000 Euro net­to je Modul betra­gen. Um eine För­de­rung zu erhal­ten, muss eine Bera­tung erfol­gen sowie die För­der­wür­dig­keit bestä­tigt wer­den – und zwar ent­we­der durch das Mit­tel­stand 4.0 Kom­pe­tenz­zen­trum Ham­burg oder durch ein zer­ti­fi­zier­tes Bera­tungs­un­ter­neh­men aus dem Bun­des­pro­gramm „go-digi­tal“. Das Pro­gramm läuft bis Ende 2022.

Modul 1: „Hamburg Digital Check“

Beim „Digi­tal Check“ kön­nen bis zu 5.000 Euro für Bera­tungs­leis­tun­gen bean­tragt wer­den. Die För­der­quo­te beträgt 50%. Ergeb­nis der Bera­tungs­leis­tun­gen soll­ten Kon­zep­te und Maß­nah­men zur Rea­li­sie­rung einer unter­nehmens­spe­zi­fischen Digi­tal­stra­te­gie sein. Eine Bean­tra­gung ist seit dem 15. März 2021 möglich.

Modul 2: „Hamburg Digital Invest“

Beim „Digi­tal Invest“ umfas­sen die för­der­fä­hi­gen Inves­ti­tio­nen bis zu 17.000 Euro für Hard- und Soft­ware sowie auch für exter­ne Dienst­leis­ter zur Umset­zung der Maß­nah­men. Die För­der­quo­te beträgt hier­bei 30%. Der ers­te För­der­auf­ruf star­tet am 12. April 2021.

Die Anträ­ge selbst müs­sen bei der Ham­bur­gi­schen Inves­ti­ti­ons- und För­der­bank gestellt wer­den. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen und den Antrag fin­den Sie unter die­sem Link bei der IFB Ham­burg.

Für die mög­li­che krea­ti­ve Umset­zung digi­ta­ler Maß­nah­men (z. B. Gestal­tung eines Inter­net­auf­tritts) steht Ihnen gern die ADVE­RI­TAS® Wer­be­agen­tur in Ham­burg zur Verfügung.