Hur­ra! Seit ges­tern (10.02.2021) kön­nen bedürf­ti­ge Unter­neh­men end­lich die Über­brü­ckungs­hil­fe III bean­tra­gen. Gegen­über den bis­he­ri­gen Coro­na-Hilfs­pro­gram­men ent­hält das neue Hilfs­pa­ket dabei eini­ge ver­än­der­te Rege­lun­gen. Zum einen wur­de die Über­brü­ckungs­hil­fe III noch­mal erwei­tert und auf­ge­stockt sowie ver­schlankt und ver­ein­facht. Zum ande­ren zäh­len – neben ande­ren Punk­ten – jetzt auch erst­mals Aus­ga­ben für Mar­ke­ting und Wer­bung zu den erstat­tungs­fä­hi­gen Kosten.

Ein kurzer Überblick zur Überbrückungshilfe III

Mit jedem neu­en Tag im Lock­down wach­sen auch die Sor­gen vie­ler Unter­neh­men. Wer soll das alles bezah­len? Wie kann man über­le­ben, wenn man gar nicht arbei­ten darf oder nur begrenzt? Was lässt sich tun, um trotz­dem Umsatz zu gene­rie­ren? Die neue Über­brü­ckungs­hil­fe III ist in die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on sicher­lich nur ein schwa­cher Trost, aber zumin­dest bie­tet sie eine gewis­se Perspektive.

Gemäß Aus­sa­ge des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums beträgt die maxi­ma­le monat­li­che För­der­sum­me nun bis zu 1,5 Mil­lio­nen Euro pro Unter­neh­men – inner­halb der Gren­zen des euro­päi­schen Bei­hil­fe­rechts. Außer­dem gibt es nur noch ein ein­heit­li­ches Kri­te­ri­um für die Antrags- und För­der­be­rech­ti­gung. Vor­aus­set­zung ist ledig­lich ein Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 30% im För­der­zeit­raum. Die Über­brü­ckungs­hil­fe III soll für den Zeit­raum von Janu­ar bis Juni 2021 lau­fen und kann für jeden ein­zel­nen Monat bean­tragt werden.

Erstattung von Marketing- und Werbekosten als Rettungsanker

Mit der neu­en Über­brü­ckungs­hil­fe III gibt es nun auch erst­mals eine Erstat­tung von Aus­ga­ben für Mar­ke­ting und Wer­bung. Das heißt, Mar­ke­ting- und Wer­be­kos­ten sind bis zur Höhe der Kos­ten in 2019 erstat­tungs­fä­hig. Mit ande­ren Wor­ten: Sie kön­nen Inves­ti­tio­nen zur Ankur­be­lung Ihres Ver­triebs gel­tend machen. Viel­leicht las­sen sich ja mit Ihrem Kön­nen und Wis­sen auch ganz neue, krea­ti­ve Kon­zep­te und der­zeit erlaub­te Mit­tel und Wege zum Geld­ver­die­nen fin­den? Oder Sie küm­mern sich z. B. um die Digi­ta­li­sie­rung und Moder­ni­sie­rung Ihres Unter­neh­mens. Auch die Erstel­lung von Web­sei­ten, Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung (SEO) und Maß­nah­men im Bereich Social Media kön­nen unter die för­der­fä­hi­gen Leis­tun­gen fallen.

Alles Nähe­re zur Über­brü­ckungs­hil­fe III erfah­ren Sie über die Inter­net­sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Energie.

Für Unter­stüt­zung rund um das The­ma Mar­ke­ting und Wer­bung steht Ihnen ger­ne die ADVE­RI­TAS® Wer­be­agen­tur in Ham­burg zur Verfügung.