Hurra! Seit gestern (10.02.2021) können bedürftige Unternehmen endlich die Überbrückungshilfe III beantragen. Gegenüber den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen enthält das neue Hilfspaket dabei einige veränderte Regelungen. Zum einen wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt sowie verschlankt und vereinfacht. Zum anderen zählen – neben anderen Punkten – jetzt auch erstmals Ausgaben für Marketing und Werbung zu den erstattungsfähigen Kosten.
Ein kurzer Überblick zur Überbrückungshilfe III
Mit jedem neuen Tag im Lockdown wachsen auch die Sorgen vieler Unternehmen. Wer soll das alles bezahlen? Wie kann man überleben, wenn man gar nicht arbeiten darf oder nur begrenzt? Was lässt sich tun, um trotzdem Umsatz zu generieren? Die neue Überbrückungshilfe III ist in dieser schwierigen Situation sicherlich nur ein schwacher Trost, aber zumindest bietet sie eine gewisse Perspektive.
Gemäß Aussage des Bundesministeriums beträgt die maximale monatliche Fördersumme nun bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Außerdem gibt es nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung. Voraussetzung ist lediglich ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Förderzeitraum. Die Überbrückungshilfe III soll für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 laufen und kann für jeden einzelnen Monat beantragt werden.
Erstattung von Marketing- und Werbekosten als Rettungsanker
Mit der neuen Überbrückungshilfe III gibt es nun auch erstmals eine Erstattung von Ausgaben für Marketing und Werbung. Das heißt, Marketing- und Werbekosten sind bis zur Höhe der Kosten in 2019 erstattungsfähig. Mit anderen Worten: Sie können Investitionen zur Ankurbelung Ihres Vertriebs geltend machen. Vielleicht lassen sich ja mit Ihrem Können und Wissen auch ganz neue, kreative Konzepte und derzeit erlaubte Mittel und Wege zum Geldverdienen finden? Oder Sie kümmern sich z. B. um die Digitalisierung und Modernisierung Ihres Unternehmens. Auch die Erstellung von Webseiten, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Maßnahmen im Bereich Social Media können unter die förderfähigen Leistungen fallen.
Alles Nähere zur Überbrückungshilfe III erfahren Sie über die Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Für Unterstützung rund um das Thema Marketing und Werbung steht Ihnen gerne die ADVERITAS® Werbeagentur in Hamburg zur Verfügung.
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